Wie bekommt man einen Betreuer?

Eine Betreuung kann grundsätzlich von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch der oder die Betroffene selbst kann sich an das örtlich zuständige Amtsgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.

In den meisten Fällen werden jedoch das Gesundheitsamt, andere Behörden, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder Angehörige tätig und regen die Einrichtung einer Betreuung beim Amtsgericht an. Dieses prüft dann durch ärztliche Begutachtung und eine Anhörung des oder der Betroffenen, ob eine Betreuung notwendig ist.

Die Entscheidung darüber, ob es zu einer Betreuung kommt, liegt beim zuständigen Richter. Er entscheidet allein vor dem Hintergrund der entsprechenden Sachlage, unter Umständen auch gegen den Willen des bzw. der Betroffenen.

Einen Vordruck für eine Betreuungsverfügung finden Sie hier:

http://bdb-ev.de/datei_herunterladen.php