Was gehört nicht zu meinen Aufgaben?

Als Betreuer bin ich nicht dafür zuständig, den Betreuten in ihrem Haushalt zu helfen, die Krankenpflege oder die sozialarbeiterische Betreuung zu übernehmen. Soweit vom Gericht so angeordnet, organisiere ich jedoch die notwendige Pflege oder Hilfe im Haushalt.