Informationen

Als Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können. Diese Menschen brauchen z.B. Hilfe, in sozialen, medizinischen, rechtlichen oder anderen Belangen.

Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die der Betreuer übernimmt.

Als gesetzlicher Vertreter nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen.

Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten. Grundsätzlich werden alle wichtigen Entscheidungen mit den Betreuten besprochen und im Sinne des freien Willens der Betreuten getroffen. Ich unterstütze sie darin, dass ihre Selbständigkeit soweit wie möglich erhalten oder wieder hergestellt wird.